Neuregelung im Umgang mit personenbezogenen Fotos, wie Benutzer unserer Homepage
Leider müssen wir Abstand nehmen von Fotos mit Schülerinnen und Schülern. Für jedes einzelne Foto bedarf es eines Einverständnisses zur Veröffentlichung. Ausnahmen stellen lediglich Großgruppenfotos dar, auf denen Einzelpersonen nicht zu identifizieren sind. Weiterhin sind Fotos nach Vorgabe umgehend nach Zweckerfüllung zu entfernen. Dies ist aus organisatorischen Gründen zeitlich nicht zu leisten. Wir bitten um Verständnis und bedauern diesen Zustand sehr. Datenschutz kann auch hinderlich sein. Nehmen Sie es wie wir stillschweigend zur Kenntnis, Datenschutzvorgaben und Klageflut in unserer Gesellschaft lassen uns keine andere Möglichkeit. Bedauerlich, aber wahr.
Im Namen der Bliestalschule
Gunnar Schröder
Förderschulrektor
Hinweise zu den Hygienevorschriften an der Bliestalschule Oberthal
Stand: 01.07.2024
(in Anlehnung an den Musterhygieneplan Saarland zum Infektionsschutz in Schulen im Rahmen der Corona-Pandemiemaßnahmen vom Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) vom 06.02.2023)
Neuerungen sind rot markiert.
Allgemeine Information zur persönlichen Hygiene
- Hauptübertragungsweg des SARS-CoV-2-Virus: Tröpfcheninfektion
- direkt über Schleimhäute der Atemwege und die Augen
- indirekt über Hände und anschließendes Anfassen der Mund- oder Nasenschleimhaut und Augenbindehaut
Regeln
Teilnahme am Präsenzunterricht/ Masken
- Keine Testpflicht!
- Keine Maskenpflicht (auch nicht im Schulbus)! Das freiwillige Tragen einer Maske ist möglich.
- Für alle Schüler*innen besteht die Verpflichtung zur Teilnahme am Präsenzunterricht.
- Personen mit erkältungs- oder coronaspezifischen Symptomen sollten bis zum Abklingen der Symptome Zuhause bleiben. Sie müssen morgens im Sekretariat telefonisch abgemeldet werden. Bei Rückkehr in die Schule muss eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden.
- Empfehlung: Positiv getestete Personen können die Schule, ihre Kontakte, ihren Arbeitgeber oder Dienstherren über das Testergebnis informieren. (Keine Verpflichtung!)
- Bei einer symptomlosen oder symptomarmen Coronainfektion ist die Teilnahme am Präsenzunterricht verpflichtend. Das Tragen einer FFP2-Maske ist dann Pflicht! (Schüler bis 10 Jahre: medizinische Maske)
Tragen einer FFP2-Maske
- Bei einer symptomlosen oder symptomarmen Coronainfektion ist die Teilnahme am Präsenzunterricht mit einer FFP2-Maske verpflichtend.
- Keine Teilnahme am praktischen Sportunterricht. (Bei einer dringenden Notengebung kann die Prüfung mit einem Mindestabstand von 1,50 m durchgeführt werden.)
- Zum Essen und Trinken soll ein separater Raum oder der Pausenhof zur Verfügung gestellt werden.
- Die Maskentragepflicht endet frühestens nach 5 Tagen nach der Positivtestung. (Wenn in den letzten 48 Stunden keine Symptome mehr erkennbar waren. Ende ist spätestens nach 10 Tagen.)
Händehygiene
- Empfehlung: Die Hände sollten regelmäßig und sorgfältig mit Flüssigseife gewaschen werden (mindestens 20 Sekunden lang).
- Vor allem soll dies nach dem Toilettengang oder der großen Pause geschehen.
- Die Hände können auch im Treppenaufgang desinfiziert werden.
- Möglichst nicht mit den Händen ins Gesicht fassen.
- Die Husten- und Niesetikette sollen beachtet werden.
Toilettenhygiene
- Die Toiletten im 1. Obergeschoss des Schulgebäudes sind einzeln zu betreten!
- Die Pausentoiletten auf dem Schulhof dürfen von maximal zwei Schüler*innen gleichzeitig betreten werden! (Überwachung durch die Aufsicht)
Abstände
- Empfehlung: Die Einhaltung von Abständen (min. 1,5 m) wird empfohlen.
Lüften
- Empfehlung: Im Unterrichtsraum sollte regelmäßig gelüftet werden.
- Vorsicht bei dauerhaftem Lüften und Durchzug! (Energetische und erkältungsbedingte Gründe)
Betriebspraktika
- Die Schülerbetriebspraktika können stattfinden.
Schulfahrten mit Übernachtungen
- Die Fahrten sind grundsätzlich möglich.
Veranstaltungen in der Schule
- Veranstaltungen können stattfinden.
Veranstaltungen außerhalb der Schule
- Werden außerschulische Veranstaltungen besucht, sind die am jeweiligen Veranstaltungsort geltenden Bedingungen zu beachten.
Unterrichtsgänge
- Außerschulische Lernorte können besucht werden.
Pausenverkauf
- Der Pausenverkauf/ Fleischkäseweckverkauf an der Bliestalschule kann stattfinden.
- Es existiert ein eigener Hygieneplan des Pausenverkaufs an der Bliestalschule.
Sollten Sie spezifische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Klassenlehrkraft.
Bleiben Sie gesund! 🙂
Aktualisierte Informationen zum Corona-Virus finden Sie hier!
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